Mit der Anmeldung der Anlage bei den zu-
ständigen Finanzamt kommt der Betreiber in
den Genuß von Subventionen / EEG-Umlage
als auch den Steuervorteilen.
Eine Anmeldung der Anlage bei dem Gewerbe-
amt ist nicht nötig.
Sämtliche Aufwendungen und Kosten können steuerlich abgesetzt werden. Hinzukommt das eine Anlage jedes Jahr mit 5 % des Anschaffungspreis abgeschrieben wird. Bei Pacht/
Mietmodellen wird die Pacht oder die Miete mtl.
in Ansatz gebracht.
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