Mit der Anmeldung der Anlage bei den  zu-
 ständigen Finanzamt kommt der Betreiber in
 den Genuß von Subventionen / EEG-Umlage
als auch den Steuervorteilen.
Eine Anmeldung der Anlage bei dem Gewerbe-
amt ist nicht nötig.

 

Sämtliche Aufwendungen und Kosten können steuerlich abgesetzt werden. Hinzukommt das eine Anlage jedes Jahr mit 5 % des Anschaffungspreis abgeschrieben wird. Bei Pacht/
Mietmodellen wird die Pacht oder die Miete mtl.
in Ansatz gebracht.
Unser Kooperationspartner Steuerberater:
Jochen Gayer übernimmt gerne für Sie alle
steuerlichen Formalitäten. Fragen Sie Ihren Berater danach.

Ertags- und eine Haftpflichtversicherung sind Pficht.
Unsere Fachberater Friedel Saul und Ralph Frisch-
auf unterstützen Sie gerne bei der Auswahl der richtigen
Versicherung.

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